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I. Buchungsregeln

 

1.   Die Buchung eines Aufenthalts ist telefonisch oder per E-Mail mit den Eigentümern von Kraina Jodu möglich.

2.   Nach Vereinbarung des Aufenthaltstermins sind innerhalb von 3 Werktagen ab Buchungsdatum 30 % des Gesamtbetrages als Anzahlung

      zu überweisen Telefon und/oder E-Mail.
3.  Die Restzahlung für den Aufenthalt erfolgt per Banküberweisung spätestens am Anreisetag und ist auch bei einer Verkürzung des Aufenthalts nicht

     erstattungsfähig. Eine Zahlung in bar (PLN oder EUR) ist möglich.
4.   Das einzige Konto, über das Vorauszahlungen und Zahlungen für den Aufenthalt geleistet werden können, ist das Konto bei der

      Santander Bank Polska S.A. SWIFT: WBKPPLPP mit den Nummern:
   EUR - PL16109011020000000135601935 oder
   PLN - PL57109011020000000148049595
5.   Anreise: Am Anreisetag um 15 Uhr

      Abreise: Am Abreisetag bis 10 Uhr

      Eine Änderung der Anreise bzw. Abreisezeit, ist nur nach Rücksprache mit den Eigentümern möglich.
6.   Jede Person, die nach Kraina Jodu kommt, wird beim Gemeindeamt Władysławowo gemeldet und von jeder Person wird eine kommunale Kurtaxe

      erhoben. Im Jahr 2024 beträgt die Kurtaxe 3,00 PLN pro Person und Aufenthaltstag.
7.   Die Übergabe des Mobilheims, sowie Übergabe der Schlüssel, erfolgt im Beisein der Eigentümer von Kraina Jodu oder ihres Vertreters. 

      Den Eigentümern der Anlage steht das Recht zu, die Schlüssel auf andere, wirksame Weise zu übergeben.
8.   Die Anzahl der in den Mobilheimen untergebrachten Personen darf die Anzahl der Betten in einem bestimmten Haus nicht überschreiten.

      Mobilheim 1 - max. 6 Personen, Mobilheim  2 - max. 5 Personen.

 

II. Aufenhaltsregeln

 

 

 1. Gäste, die sich in Kraina Jodu erholen, verpflichten sich, die Bestimmungen dieser Verordnung, die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

     sowie die Brandschutzbestimmungen einzuhalten und in Ausnahmesituationen den Wünschen der Eigentümer oder ihres Vertreters nachzukommen
 2. Bei der Nutzung des Hauses festgestellte Mängel sind dem Eigentümer bzw. dessen Beauftragten laufend zu melden.
 3. Gäste, die Mobilheime mieten, tragen volle finanzielle Verantwortung für Schäden oder Zerstörung der Ausrüstung, die während ihres

     Aufenthalts verursacht werden.
 4. Im Schadensfall sind die Gäste verpflichtet, diesen Umstand unverzüglich den Eigentümern der Anlage zu melden und den Schaden auf die von

     den Eigentümern des Grundstücks Jodu angegebene Weise zu begleichen.
 5. Die Anlage Kraina Jodu haftet nicht für Wertgegenstände und Geld, die in den Mobilheimen und auf dem Gelände (einschließlich auf der Terrasse,

     auf dem Spielplatz) zurückgelassen werden.
 6. Die Nachtruhe zwischen 22-7 Uhr ist einzuhalten.
 7. Auf dem Gelände der Einrichtung ist folgendes verboten:
        a. die Ruhe und Erholung anderer Gäste zu stören, zB. durch Lärm, laute Musik, usw.,
        b. offenes Lagerfeuer,
        c. unanständiges, vulgäres Verhalten,
        d. Alkoholmissbrauch,
        e. Vermüllung und Verschmutzung der Anlage,
        f. Respektlosigkeit gegenüber fremdem Eigentum,
        g. Anwesenheit großer Tiere (kleine Tiere sind mit vorheriger Zustimmung der Eigentümer erlaubt)
        h. die Anwesenheit Dritter, die keine registrierten Gäste von Kraina Jodu sind.
 8.  Personen, die gegen die Regeln dieser Verordnung verstoßen, sind verpflichtet Kraina Jodu ohne Entschädigung zu verlassen.
 9.  Die Eigentümer von Kraina Jodu haften nicht für Fahrzeuge und deren Inhalt, unabhängig davon, wo sie geparkt sind.
10. Bei Verlust des Hausschlüssels ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich den Eigentümern Kraina Jodu zu melden. 

      Die Kosten für den Ersatzschlüssel bzw. Austausch des Schlosses trägt der Gast.
11. Der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren in der Einrichtung Kraina Jodu ist nur unter Aufsicht von Erwachsenen gestattet.
12. Die Person, die den Grill anzündet, ist auch verpflichtet während des Grillens den Grill zu beaufsichtigen, und nach dem Grill die Glut zu löschen.
13. Die für die Reservierung geleistete Anzahlung verfällt, wenn die Reservierung durch den Urlauber storniert wird.
14. Es ist verboten in den Mobilheimen ohne Zustimmung der Eigentümer der Anlage Heizgeräte anzuschließen.
15. Das Waschen von Autos und Kraftfahrzeugen ist auf dem Gelände von Kraina Jodu verboten.
16. Es ist verboten, Autos so zu parken, dass die Einfahrt, Ausfahrt und freie Bewegung anderer Nutzer der Anlage behindert wird.
17. Das Parken im Freien ist parallel zum Zaun möglich, mit Ausnahme der Plätze vor dem Tor und dem Einfahrtstor.
18. Das Rauchen von Zigaretten, Pfeifen, E-Zigaretten usw. ist in den Mobilheimen strengstens verboten!

 

III. Müll

 

 1. Die Gäste der Anlage verpflichten sich den Müll zu trennen und in die gekennzeichneten und beschriebenen Behälter auf dem Gelände

     der Anlage, die sich am Eingangstor befinden, zu entsorgen.
 2. Wir trennen Abfälle in 4 Kategorien:
        a. Mischabfall (schwarzer Aufkleber mit Beschreibung auf dem Behälter) – andere Abfälle als die unten beschriebenen und BIO-Abfälle
        b. Glasabfälle (grüner Aufkleber mit Beschreibung auf dem Behälter)
        c. Papierabfälle (blauer Aufkleber mit Beschreibung auf dem Behälter)
        d. Plastik- und Metallabfälle (gelber Aufkleber mit Beschreibung auf dem Behälter) – Plastikflaschen, Dosen, Milch- und Saftkartons, Verschlüsse,

            Folien, Werbenetze
 3. Bei Problemen mit der Identifizierung von Abfällen ist der Gast verpflichtet, sich vorher an die Eigentümer der Anlage zu wenden

 

IV. Spielplatz

 

 1. Der Spielplatz ist für Kinder im Alter von 2 bis 8 Jahren und das Trampolin für Kinder bis 15 Jahre gestattet.
 2. Kinder, die den Spielplatz benutzen, müssen von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden, die die volle Verantwortung für sie tragen.

     Die Nutzung des Trampolins erfolgt in alleiniger Verantwortung der Eltern.
 3. Es dürfen keine Tiere auf das Trampolin drauf.
 4. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

 

V. Schlussbestimmungen

 

 1. Durch die Reservierung und Zahlung einer Anzahlung akzeptieren Sie die vorstehenden Bestimmungen.
 2. Im Falle einer Stornierung der Reservierung wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

 

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenhalt!

AUFENTHALTS UND BUCHUNGSBESTIMMUNGEN